September 2015
Erste Versuche, Informationen über das Wohlergehen des Kindes bei norwegischen kommunalen Stellen zu erhalten (Stadt Oslo, soziale Dienste, bydel Frogner). Keine substanzielle Antwort.
Quelle: E-Mail-Thread ‘URGENT : Je n'arrive pas a savoir si ma fille se porte bien...’ mit Anne Jensen (Stadt Oslo), weitergeleitet an die französische Botschaft; siehe Quell-PDFs in ca/.
Oktober 2015
Kontakt mit der französischen Botschaft in Norwegen (Vizekonsulin). Dem Vater wird mitgeteilt, dass er zunächst die französische Zentrale Behörde nach dem Haager Übereinkommen einschalten soll.
Quelle: Antwort von Elodie Weiss (Ambassade de France en Norvège), 6. Oktober 2015; siehe Quell-PDFs in ca/.
19. Oktober 2015
Erster Kontakt mit der französischen Zentralen Behörde (Bureau du droit de l’Union, du droit international privé et de l’entraide civile — Direction des affaires civiles et du Sceau, Ministère de la justice).
Quelle: E-Mail an ENTRAIDE-CIVILE-INTERNATIONALE vom 19. Oktober 2015; siehe Quell-PDFs in ca/.
22. Oktober 2015
Die französische Zentrale Behörde bestätigt, dass Frankreich und Norwegen durch das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 gebunden sind und der Vater die Rückgabe des Kindes beantragen kann. Sie verweist auf Artikel 3 und erläutert, dass der Antrag an die französische oder direkt an die norwegische Zentrale Behörde gerichtet werden kann; das gerichtliche Verfahren findet in dem Staat statt, in dem sich das Kind befindet.
Quelle: Antwort von Marie-Alice ESTERHAZY, Juristin, 22. Oktober 2015; siehe Quell-PDFs in ca/.
Dezember 2015
Der Vater wendet sich an die norwegische Zentrale Behörde (The Royal Ministry of Justice and Public Security, Department of Civil Affairs; Kontakt: Ingrid Skogsholm). Der Antrag scheint blockiert; er bittet die französische Zentrale Behörde um Unterstützung und Informationen zur anwaltlichen Vertretung in Norwegen.
Quelle: E-Mail des Vaters vom 22. Dezember 2015; Verweis auf ‘Nabla Mail - Request for return of child from Norway to France.pdf’; ca/.
Januar 2016
Die französische Zentrale Behörde kann einige Anhänge nicht öffnen und übermittelt erneut eine Liste norwegischer Anwälte für Kindesentführungsfälle. Der Vater antwortet, die Liste sei seit sechs Monaten unverändert und alle Anwälte seien ohne positive Antwort kontaktiert worden.
Quelle: Austausch mit ENTRAIDE-CIVILE-INTERNATIONALE, Januar 2016; siehe Quell-PDFs in ca/.
2016
Nachfassaktionen Frankreich–Norwegen zu Entführung und Rückgabeanträgen; Bitte um schriftliche Erläuterungen der zuständigen Behörden; Statusanfragen zu den Haager Verfahren. Das Oslo District Court lehnt den Rückgabeantrag im April 2016 ab.
Quelle: Dokumente in ca/, darunter 38DE2016, BDIP_38DE2016 NORVEGE, Follow-up on Hague Convention Requests und Demande d'explications écrites des autorités compétentes.
2022
Das Kind wird nach Deutschland gebracht (2021 oder später). Die Verfahren müssen mit den deutschen Behörden und der Zentralen Behörde fortgeführt oder neu begonnen werden. Nachdem französische und deutsche Polizei und Behörden das Kind nicht lokalisierten, reist der Vater selbst nach Deutschland, lokalisiert das Kind in Frankfurt und beantragt bei der deutschen Zentralen Behörde die Rückgabe nach Frankreich.
Kontext: siehe Startseite, for-fathers.html und die Deutschland betreffenden Dokumente in ca/.
Seit 2022
Nachfassaktionen zum Ortswechsel Frankreich–Norwegen–Deutschland und zu Rückgabeverfahren; Ersuchen um Unterstützung wegen Kindesentführung in Deutschland; Kontakte mit den französischen, norwegischen und deutschen Zentralen Behörden.
Quelle: Dokumente in ca/, darunter BDIP_38DE2016 NORVEGE - GERMANY, Relance, Aide requis pour un enlèvement d'enfant en Allemagne und Abduction FRANCE_NORVEGE - GERMANY.
2024
Da die deutsche Zentrale Behörde auf die Anfragen des Vaters nicht antwortete, bat er die französische Zentrale Behörde, Deutschland zu einer Antwort und zu Maßnahmen nach dem Haager Übereinkommen zu bewegen.
Februar 2025
Die französische Zentrale Behörde sollte die deutsche Zentrale Behörde kontaktieren, um eine Antwort zu erhalten und das Rückgabeverfahren voranzubringen. Es erscheint, dass das französische Justizministerium erst im Februar 2026 in nennenswertem Umfang tätig wurde.
Heute (2026)
Die Situation ist weiterhin ungelöst. Kontakte und Nachfassaktionen mit den Zentralen Behörden dauern an. Die Zeitleiste zeigt, dass Antworten oder Verfahrensfortschritte Jahre dauern können und ein weiterer Umzug des Kindes in einen anderen Staat einen Neubeginn der Schritte erzwingen kann.
Siehe ca/ für E-Mails und PDFs, die Seiten mit schriftlichen Erläuterungen und abduction-germany.html.